Impulse für den Mittelstand Impulse für den Mittelstand

Entsendung von Mitarbeitenden in die Türkei

Digitale Veranstaltungsreihe "Impulse für den Mittelstand"

Die Türkei ist für deutsche Unternehmen ein bedeutender Standort und zugleich mit vielen Herausforderungen bei der Entsendung von Mitarbeitenden verbunden. Fragen zu Aufenthaltstiteln, Arbeitserlaubnissen, Steuern, Sozialversicherung, Vertragsgestaltung und Compliance stehen dabei im Mittelpunkt. Fehler können teuer werden und Auslandseinsätze verzögern.

Am 5. November 2025 um 10:00 Uhr geben wir in Kooperation mit der AHK Türkei einen Überblick über rechtliche Grundlagen und praxisnahe Lösungsansätze. Als Experte berät Sie Prof. Dr. Mehmet Köksal, Gründer und Managing Partner der Kanzlei Köksal Attorney Partnership in Istanbul. 

Dieses kostenfreie Webinar richtet sich an Unternehmensleitungen, Personal- und Rechtsverantwortliche, die Entsendungen in die Türkei planen. Teilnehmende erhalten konkrete Hinweise  und Checklisten für eine rechtssichere Umsetzung.

Wir freuen uns auf Sie!
Ihre IHK Lüneburg-Wolfsburg in Kooperation mit den niedersächsischen IHKs sowie der Handelskammer Bremen

Hinweis: Während der Online-Konferenz werden Fotos und Videoaufnahmen nach Ankündigung gemacht und ggf. zur Berichterstattung über die Online-Konferenz veröffentlicht (Print, Online, soziale Netzwerke). Die Verarbeitung und Verbreitung erfolgt unter Wahrung berechtigter Interessen der IHK an der Verarbeitung zu journalistischen Zwecken unter Abwägung mit den Interessen, Grundrechten und Grundfreiheiten der betroffenen Personen. Ihre Daten werden dabei weltweit einsehbar und können problemlos kopiert und weiterverarbeitet werden. Sollten Sie mit einer Aufnahme nicht einverstanden sein, schalten Sie während der Online-Konferenz Ihre Kamera bitte aus. Weitere Informationen finden Sie im Bereich Datenschutz.

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Entsendung von Mitarbeitenden in die Türkei

digital

5. November 2025, 10:00 - 11:00 Uhr (MEZ)

Der türkische Markt bietet deutschen Unternehmen bedeutende Chancen für Wachstum und Expansion. Die Entsendung von Fach- und Führungskräften ist dabei oft ein entscheidender Erfolgsfaktor. Doch der Prozess der Mitarbeitendenentsendung ist mit komplexen rechtlichen, steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Hürden verbunden. 

Schwerpunkte der Veranstaltung:

1. Aufenthalts- und Arbeitsrecht

  • Visum und Arbeitserlaubnis: Welche Genehmigungen sind erforderlich? Wie erläutern die verschiedenen Arten von Visa (z.B. Montagevisum, Arbeitsvisum) und die detaillierten Schritte zur Beantragung einer Arbeitserlaubnis für Ihre Mitarbeitenden.
  • Verfahren und Fristen: Von der Antragstellung beim türkischen Konsulat in Deutschland bis zur Registrierung in der Türkei - wir zeigen Ihnen den kompletten Prozessablauf und wichtige Fristen auf.
  • Sonderfälle und Ausnahmen: Gibt es Befreiungen von der Arbeitserlaubnispflicht? Welche Regelungen gelten für kurzfristige Einsätze, Monteure oder leitende Angestellte?

2. Sozialversicherungsrecht - Vermeidung der doppelten Beitragslast

  • Das Deutsch-Türkische Sozialversicherungsabkommen: Wie stellen Sie sicher, dass Ihre Mitarbeitenden im deutschen Sozialversicherungssystem verbleibt?
  • Die Entsendungsbescheinigung T/A 1: Wir erklären die Funktion und Beantragung der Bescheinigung, die für die Befreiung von der türkischen Sozialversicherungspflicht entscheidend ist.
  • Geltungsdauer und Verlängerungsmöglichkeiten: Welche zeitlichen Begrenzungen gibt es und was passiert bei längerfristigen Entsendungen?

3. Steuerliche Aspekte:

  • Doppelbesteuerungsabkommen: Wann und wo werden die Gehälter Ihrer entsandten Mitarbeitenden versteuert?
  • Die 183-Tage-Regel: Wir erläutern, unter welchen Voraussetzungen das Besteuerungsrecht von Deutschland auf die Türkei übergeht und wie die Tage korrekt gezählt werden.
  • Betriebsstättenrisiko: Wie kann die Tätigkeit eines Mitarbeitenden in der Türkei unbeabsichtigt eine steuerliche Betriebsstätte Ihres Unternehmens begründen und welche Konsequenzen hat das? 

4. Türkischen Arbeitsrecht in der Praxis:

  • Vertragsgestaltung: Sollte der deutsche Arbeitsvertrag angepasst werden oder ist ein lokaler türkischer Vertrag notwendig?
  • Zwingende Vorschriften: Ein Überblick über die unabdingbaren Regelungen des türkischen Arbeitsrechts (z.B. Höchstarbeitszeit, Urlaubsanspruch, Kündigungsschutz), die auch für entsandte Mitarbeitende gelten. 

Sprecher

Prof. Dr. Mehmet Köksal
Köksal Rechtsanwaltskanzlei

Copyright © Industrie- und Handelskammer Lüneburg-Wolfsburg
Am Sande 1, 21335 Lüneburg
Für Rückfragen: Rola Çam I Beraterin Außenwirtschaft
rola.cam@ihklw.de 
04131 / 742 125

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